Eilanträge gegen Böllerverbot in Mittelfranken

Silvesterraketen stehen in einem Lagerraum. Foto: Christophe Gateau/dpa/Symbolbild

Mittelfranken, DAPD. Nach dem Erlass eines flächendeckenden Böllerverbots in Mittelfranken sind am Verwaltungsgericht Ansbach vier Eilanträge gegen die Verordnung eingegangen. „Das betrifft die Verbote in Ansbach, Erlangen sowie in den Landkreisen Roth und Erlangen-Höchstadt“, sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch. Eine Entscheidung sollte am späten Mittwochnachmittag oder erst am Silvestertag fallen.

In Mittelfranken hatten Kommunen ein Böllerverbot an Silvester und Neujahr beschlossen, das auch das Zünden von Feuerwerkskörpern in privaten Gärten oder auf Balkonen verbietet. Mit dem Verbot sollen silvestertypische Verletzungen vermieden werden, um medizinisches Personal und Betten zu entlasten. Die Belastung von Mitarbeitern in Krankenhäusern habe wegen der Covid-19-Patienten längst eine kritische Grenze überschritten, hieß es.

Antragssteller aus der Stadt Erlangen fanden „das pauschale Böllerverbot unzulässig und unverhältnismäßig“. Es könne keine Verschärfung der Infektionsgefahr erkannt werden. „Konkret besteht im Stadtgebiet Erlangen keine Überlastung der Kapazitäten der Kliniken und Intensiv-Stationen durch Covid-19-Patienten“, heißt es in der Begründung. Die dargestellten Belastungen der Kliniken durch Feuerwerk auf Privatgrund seien „maßlos übertrieben“.

Am Dienstag hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) ein flächendeckendes Feuerwerksverbot in Augsburg gekippt, da es sich „nicht um eine infektionsschutzrechtlich „notwendige“ und damit verhältnismäßige Maßnahme im Sinne des Infektionsschutzgesetzes“ handle. (Az. 20 CS 20.3139) / (DAPD)

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