Senat: Kein Verkauf von Wunderkerzen und Knallerbsen

Vier Wunderkerzen in der Zahlenfolge 2021 brennen. Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa

Berlin, DAPD. In Berlin ist wegen der Corona-Pandemie nicht nur der Verkauf von Silvesterböllern und -raketen untersagt, sondern auch von vergleichsweise harmlosen Artikeln wie Wunderkerzen, Knallerbsen oder Tischfeuerwerk. Das wurde am Mittwoch von mehreren Senatsverwaltungen klargestellt. Zudem wurde darauf verwiesen, dass dieses Kleinstfeuerwerk der Kategorie 1 in den 56 ausgewiesenen Böllerverbotszonen ebenso wie klassisches Feuerwerk nicht verwendet werden darf.

Bislang wurde allgemein davon ausgegangen, dass der Verkauf von Wunderkerzen, Knallerbsen oder Tischfeuerwerk erlaubt ist. In etlichen Geschäften geschah das wohl auch, wie Medien berichteten. In der Infektionsschutzverordnung des Landes heißt es dazu etwas unbestimmt: „Der Verkauf und die Abgabe von Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen sind untersagt.“

Nach Angaben des Bundesverbands für Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk steht Berlin mit dieser scharfen Regelung in Deutschland alleine da. Ein Sprecher nannte das Vorgehen des Senats „skurril“ und „absurd“. (DAPD)

© DAPD

Ein Kommentar

Kommentare sind geschlossen.