Insolvenz-Restschulden: Befreiung nach nur noch drei Jahren

Berlin, ddp. Überschuldeten Unternehmen und Verbrauchern wird der Neustart nach einer Insolvenz erleichtert. Sie werden künftig in der Regel bereits nach drei statt nach sechs Jahren von ihren Restschulden befreit. (ddp)

© Deutscher Depeschendienst, Nachrichtennummer: 2020-12-22