
Karlsruhe, ddp. Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge gegen die Blockade der GEZ-Erhöhung durch Sachsen-Anhalt abgewiesen. Damit kann der Rundfunkbeitrag nicht wie geplant ab 2021 auf 18,36 Euro steigen. (ddp)
© Deutscher Depeschendienst, Nachrichtennummer: 2020-12-22


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