Sammeln von Daten zu AfD-Abgeordneten nur bedingt rechtens

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SACHSEN. Die Sammlung und vorübergehende Speicherung von Daten über AfD-Abgeordnete durch den sächsischen Verfassungsschutz war nach Ansicht der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) rechtens. Allerdings hätten die Daten später wieder gelöscht werden müssen. Das ist das Fazit des am Dienstag vorgelegten Abschlussberichtes der PKK, die die Aktivitäten des Verfassungsschutzes kontrolliert. „Nach Ablauf der Jahresfrist stand mit jedem zusätzlichen Monat die Rechtswidrigkeit der fortdauernden Speicherung der Daten immer klarer im Raum“, teilte die PKK mit.

Die vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) im März 2020 vorgenommene Einstufung des „Flügels“ der AfD als extremistische Bestrebung hätte dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Anlass und Gelegenheit gegeben, „die fortdauernde Speicherung der Daten rechtmäßig zu begründen“, hieß es weiter. Das sei aber unterlassen und durch die Fachaufsicht auch nicht offensiv genug eingefordert worden. Die Übermittlung einer Pressemeldung zu polizeilichen Ermittlungen gegen einen AfD-Bundestagsabgeordneten an das BfV im Herbst 2018 wurde ebenfalls als rechtswidrig eingestuft.

Der PKK zufolge kann die Löschung der Daten nun umgesetzt werden, sofern sie nicht die Nachbearbeitung einzelner Vermerke betrifft. Die „fehlende Belegtiefe“ für die Speicherung von Daten über Abgeordnete durch das LfV habe erneut „Defizite in der Analysefähigkeit im Bereich Rechtsextremismus offenbart“, stellte die Kommission fest.

Sachsens Datenschutzbeauftragter Andreas Schurig hatte die Datensammlung zuvor als „weitgehend rechtmäßig“ bezeichnet. Das Vorgehen des LfV habe „grundsätzlich mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Beobachtung von Abgeordneten“ im Einklang gestanden, urteilte er. Das LfV hatte nach eigenem Bekunden nur öffentlich zugängliches Datenmaterial erhoben und ausgewertet. Ein Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel sei nicht erfolgt. (ddp)

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