Keine Listen für Lehrer: AfD-Meldeportal bleibt verboten

SPD-Gastbeitrag zur AfD: Gemeinsam gegen die Demagogen im Schlafrock -  Inland - FAZ

Schwerin (ddp) – Das Verwaltungsgericht Schwerin hat die Klage der AfD gegen das Verbot ihres Meldeportals „Neutrale Schule“ abgewiesen (Az.: 1 A 1598/19 SN). Das teilte eine Gerichtssprecherin am Dienstag mit. Die Partei hatte auf der Website Schüler aufgefordert, angebliche Verstöße von Lehrern gegen das Neutralitätsgebot im Unterricht zu melden. Der Landesdatenschutzbeauftragte Heinz Müller untersagte das Portal. Die AfD klagte dagegen, scheiterte aber in Eilverfahren vor dem Verwaltungs- und dem Oberverwaltungsgericht.

Nach dem Hauptsacheverfahren am vergangenen Donnerstag hielt das Verwaltungsgericht in der Begründung des nun ergangenen Urteils an den schon im Eilverfahren getroffenen wesentlichen Erwägungen fest. Demnach ist die Verarbeitung personenbezogener Daten untersagt, aus denen politische Meinungen oder weltanschauliche Überzeugungen hervorgehen.

Müller erklärte, er sei überzeugt gewesen, rechtmäßig gehandelt zu haben. Die AfD habe mit dem Portal gleich mehrfach gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoßen. „Dass die Richter das genauso sehen, bringt uns beim Schutz besonders sensibler Daten wie der politischen Meinung einen großen Schritt weiter“, sagte Müller. Als besondere Kategorie personenbezogener Daten stehe die politische Meinung unter besonderem rechtlichen Schutz. „Die Väter und Mütter der Grundverordnung wollten offensichtlich nicht, dass irgendwelche schwarzen Listen angefertigt werden“, äußerte der Landesbeauftragte.

Eine Verarbeitung von Daten, aus denen politische Meinungen hervorgehen, ist laut Müller nur ausnahmsweise erlaubt. Die von einem Lehrer im Klassenraum geäußerte politische Meinung gehöre nicht zu den Ausnahmen, da es sich bei einer Schulklasse um keinen individuell nicht bestimmbaren Personenkreis handele.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger könne die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern beantragen, hieß es.

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