Details: Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag gegen Beherbergungsverbot ab

Berlin (ddp) – Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat einen Eilantrag einer Familie aus Tübingen gegen das Beherbergungsverbot in Schleswig-Holstein abgelehnt. Die Karlsruher Richter begründen die Entscheidung mit „unzureichender Argumentation“. mehr dazu in Kürze

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