
Neunkirchen (SR/dpd) – Der Landkreis Neunkirchen ist am Dienstagnachmittag (13. Oktober 2020) zum Corona-Risikogebiet erklärt worden. Die 7-Tages-Inzidenz sei auf 65,6 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner gestiegen, teilte die Verwaltung mit. Alleine am Dienstag seien 49 neue Fälle gezählt worden.
Demnach wurde gleichzeitig eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Lage entschärfen soll. Diese Regeln gelten ab Mittwoch für den gesamten Kreis:
- PRIVATVERANSTALTUNGEN in geschlossenen, öffentlichen Räumen sind nur noch mit bis zu 25 Personen, in privaten Räumen nur mit bis zu zehn Personen unter Beachtung der Schutzmaßnahmen zulässig.
- ÖFFENTLICHE VERANSTALTUNGEN, etwa Sportveranstaltungen, sind davon weiterhin nicht betroffen.
- GASTSTÄTTEN, insbesondere Restaurants, Kneipen, Schank- und Speisewirtschaften, Bars, Kantinen, Hotelrestaurants und Bars, Eisdielen und Eiscafés, ist es an jedem Wochentag untersagt, in der Zeit zwischen 00.00 Uhr und 06.00 Uhr alkoholhaltige Getränke auszuschenken oder zum Außerhaus-Verzehr abzugeben.
- VERKAUFSSTÄTTEN und ähnlichen Einrichtungen, insbesondere Tankstellen, Kiosken, Einzelhandelsgeschäften und Supermärkten, ist es untersagt, an jedem Wochentag in der Zeit zwischen 00.00 Uhr und 06.00 Uhr alkoholhaltige Getränke abzugeben.
Die Einstufung als Risikogebiet habe für Personen, die aus beruflichen, medizinischen oder familiären Gründen in den Landkreis Neunkirchen kommen, keine Auswirkungen, so die Verwaltung.
Einwohner, die in den kommenden Tagen in Urlaub fahren, haben die jeweils geltenden Bestimmungen in den Urlaubsorten zu beachten. Für Personen, die im Kreis Urlaub machen, gelten keinen besonderen Regelungen. Bei der Rückreise sind die geltenden Bestimmungen in der Heimatregion zu beachten.
Der Landkreis bleibt Risikogebiet, bis der Wert von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner fünf Tage in Folge unterschritten wird. Im Laufe der kommenden Woche soll die neue Rechtsverordnung des Saarlandes in Kraft treten, die die Regeln anpasst und für regionale Risikogebiete klare Regelungen trifft, teilte die Kreisverwaltung mit.
Die Allgemeinverfügung gilt vorerst bis zum 25. Oktober 2020.
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