Kommentar: Polizei-Gesetz – Rechte-Irrsinn mit Tücken

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Nach Gerichtsurteil: Landtag muss sich wieder mit Polizeigesetz befassen

Das neue Polizei-Gesetz erlaubt saarländischen Beamten unter anderem, in fremden Wohnungen zu filmen – ob das dann berechtigt war, entscheidet erst ein Richter.

Das neue saarländische Polizeigesetz, welches ab nächster Woche in Kraft treten soll, ist eine rechtliche wie auch politische Katastrophe – und die Begründung für massive Eingriffe in die Rechte der Bürger noch viel dubioser. Die Beamten der Saar-Polizei sind dank des nun beschlossenen, neuen Polizeidatenverarbeitungsgesetzes in ziemlich genau drei Tagen dazu berechtigt, in sämtliche Bürgerrechte einzugreifen – und inzwischen sogar ohne Anlass.

Dafür wurden mehrere Artikel im Grundgesetz teilweise gekippt, sodass nun unter anderem das Filmen von privaten Wohnungen mittels Bodycam zulässig ist – wohlgemerkt auch ohne Grund. Ob das entsprechende Videomaterial letztlich auch verarbeitet und verwendet werden darf, entscheidet ein Richter. Lehnt dieser die weitere Verarbeitung ab, so stehen ab diesem Punkt die verantwortlichen Beamten vor einem Problem: nach geltendem Recht bzw. des angekratzten Artikel 13 des Grundgesetzes, welcher die Unverletzlichkeit der Wohnung gewährleistet, haben sich die Beamten dann nämlich eines Verstoßes gegen ein Grundrecht strafbar gemacht.

Doch bis es erst einmal zu einem richterlichen Beschluss kommt, lagern die gefertigten Materialien zunächst auf den Servern der Saar-Polizei. Durch unberechtigten Zugriff würde in diesem Zeitraum das Risiko für unbescholtenen Bürger bestehen, öffentlich bloßgestellt zu werden, indem Beamte aus eigenem Interesse auf personenbezogene Daten eines Einzelnen zugreifen – bei den saarländischen Polizeibehörden nicht zwingend etwas Neues.

Das ist jedoch noch lange nicht alles! Die Landesregierung, welche von Union und Sozialdemokraten geführt wird, legt noch ordentlich nach: Polizeibeamten soll es fortan erlaubt sein, auf Messenger-Dienste wie etwa WhatsApp und Facebook zuzugreifen sowie mittels Spionage-Applikation externe Festplatten und Computer zu durchsuchen – natürlich auch hier ohne Anlass.

Die absurde Begründung: Durch die massiven Eingriffe in die Bürgerrechte soll unter anderem der organisierten und schweren Kriminalität entgegengewirkt werden, erklärte Innenminister Klaus Bouillon.

Das ist jedoch nichts weiter als politischer wie auch polizeilicher Irrsinn, der nichts außer Überwachung der Bürgerinnen und Bürger bewirkt. Doch bei derart massiven Methoden der „Bekämpfung organisierter Kriminalität“ scheint dies auch das einzige Ziel zu sein.

Die Statistik: Das Saarland ist zwar stark betroffen von etwa Clan-Kriminalität, doch die deutliche Mehrheit der unbescholtenen Saarländer gehört nicht zu arabisch-libanesischen Großfamilien, die Banken und Juweliere überfallen und ausrauben. Die – noch dazu ohne konkreten Anlass legale – Überwachung aller Bürgerinnen und Bürger ist daher nichts weiter als politisch-polizeiliche Willkür.

Dreist ist zudem, dass die Öffentlichkeit bis zum Beschluss des neuen Polizei-Gesetzes nicht über die laufende Debatte informiert wurde – Demokratie geht anders. Und auch die Volksvertreter wurden eigentlich gewählt, um die Interessen des Volkes zu vertreten – und nicht etwa die eines totalen Überwachungsstaates.

© SR-ID / nw

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