
Saarbrücken (sr) – Die Regierungskoalition im Saarland hat lange darum gerungen, aber jetzt scheint das neue saarländische Polizeigesetz zu stehen. Die Zugriffsmöglichkeiten der Beamten werden dadurch gestärkt. So sollen die Beamten durch das Polizeidatenverarbeitungsgesetz die Möglichkeit bekommen, in bürgerliche Freiheitsrechte einzugreifen.
Das heißt: Artikel 13 des Grundgesetzes wird teilweise ausgehebelt, sodass saarländischen Beamten künftig das Filmen in fremden Wohnungen via Bodycam erlaubt ist – über die zulässige Verarbeitung und Verwendung entscheidet jedoch ein richterlicher Beschluss. Damit sind weitere Probleme verbunden.
Etwa dann, wenn den Beamten die Verarbeitung des gefertigten Videomaterials nicht genehmigt wird. Rechtlich betrachtet würden sich die verantwortlichen Beamten nach Art. 13 GG eines Verstoßes gegen ein Grundrecht strafbar machen. Auch können Wohnungsinhaber unter Umständen bloßgestellt werden, wenn unberechtigt auf Videomaterial zugegriffen wird.
Ein weiteres Problem: Artikel 10 des Grundgesetzes. Dieses regelt das Post-, Telekommunikations- bzw. Fernmeldegeheimnis. Durch das neue Polizeigesetz sollen die Beamten der Saar-Polizei auch dazu berechtigt sein, Messenger-Dienste wie beispielsweise WhatsApp oder auch Facebook zu belauschen. Darüber hinaus soll es den Polizeibehörden künftig möglich sein, via Spionage-App externe Festplatten und Computer zu durchsuchen – wohlgemerkt grundlos.
Durch die massiven Eingriffe in die Bürgerrechte soll unter anderem der organisierten und schweren Kriminalität entgegengewirkt werden, wie Innenminister Klaus Bouillon (CDU) erklärte. Das durch diese Maßnahmen jedoch auch unbescholtene Bürger geschädigt werden können, lässt die Landesregierung außenvor – auch wenn gerade die saarländische Polizei bereits mehrmals negativ aufgefallen ist, nachdem Beamte aus eigenem Interesse auf Daten einzelner Personen zugegriffen hatten.
Kritik kommt nun allerdings zu spät, denn das Gesetz ist bereits beschlossen und damit ab kommender Woche rechtskräftig. (rss)
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