Ein „hr“-Foto von Bundesgesundheitsminister Spahn, Ministerpräsident Bouffier sowie weiteren Politikern und Ärzten dicht gedrängt in einem Aufzug hatte mitten in der Corona-Krise Befremden ausgelöst. Das Ermittlungsverfahren ist jetzt eingestellt worden.

Die schlagzeilenträchtige Aufzugsfahrt von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (beide CDU) mitten in der Corona-Krise bleibt ohne Folgen.
Der Kreis teilte am Mittwoch mit: „Der Landkreis Gießen hat als zuständige Ordnungsbehörde die Ermittlungsverfahren nach dem als ‚Fahrstuhlgate‘ in den Medien bekannt gewordenen Vorfall am Universitätsklinikum Gießen eingestellt.“
Konsequenzen könne man nicht umsetzen, da zur Zeit der Aufnahme des Fotos und der Fahrstuhlfahrt keine Rechtsgrundlage bestanden habe – es habe sich herausgestellt, dass zu diesem Zeitpunkt (14. April) keine Abstandsregeln bestanden hätte. Doch stimmt das?
SP hat nachgeforscht, umfangreiche Recherchen im Bezug auf die Corona-Regeln angestrengt. Dabei stellte die Redaktion fest, dass Abstandsgebote bereits Mitte Februar empfohlen wurden und schon vor Mitte April umgesetzt werden mussten.

Der Haken: Zum Zeitpunkt der politisch fatalen Fahrstuhlfahrt im Uni-Klinikum in Gießen trat ein gesonderter Bußgeldkatalog, welcher entsprechendes Fehlverhalten strafrechtlich ahndet, noch nicht in Kraft – ausschließlich ein Strafkatalog zur Verfolgung von Verstößen gegen die Corona-Kontaktbeschränkungen wurde beispielsweise in Sachsen-Anhalt zum 1. April eingeführt.
Das heißt: Strafrechtlich verfolgt werden können die beteiligten Personen, darunter Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in der Tat nicht. Die Begründung des Kreises, es habe kein Abstandsgebot bestanden, ist jedoch falsch.
Mit dabei waren bei der Fahrstuhlfahrt unter anderem: Gesundheitsminister Jens Spahn, Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier, Kanzleramtschef Helge Braun sowie der hessische Sozialminister Kai Klose und Hessens Leiter der Staatskanzlei Axel Wintermeyer.
© SP / hr


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