faktencheck: Recht auf Versammlungsfreiheit – Wieso Demonstration anmelden?

Demonstration gegen Corona-Regeln am Rosa-Luxemburg-Platz – Berlin.de

Berlin (EPA faktencheck) – Die Frage, warum Demonstrationen in Deutschland trotz des Rechts der unangemeldeten Versammlungsfreiheit angemeldet werden müssen, dürfte viele Menschen und Aktivisten interessieren – nicht zuletzt in Corona-Zeiten. Der faktencheck geht dem Irrtum auf den Grund.


Was ist das Versammlungsrecht?


In Deutschland hat jeder Mensch das Recht, seine Meinung frei und öffentlich zu äußern. Damit auch im Sinne einer Kundgebung oder Demonstration. Dabei zählt das Versammlungsrecht zur Meinungsfreiheit und somit zu den höchsten Gütern in einer Demokratie.


Gilt das durch Corona-Notstandsmaßnahmen verbotene ...

Wieso muss ich dennoch eine Demonstration anmelden?

Nach Art. 8 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) haben alle Deutschen das Recht, „sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“ Angesichts dieses eindeutigen Wortlauts erstaunt es, dass nach § 14 Abs. 1 VersG Versammlungen grundsätzlich anzumelden sind und die Durchführung einer nicht angemeldeten Versammlung unter freiem Himmel nach § 26 Nr. 2 VersG sogar strafbar ist.

Verfassungswidrig ist das Versammlungsgesetz damit nicht. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) soll die Anmeldepflicht nicht Versammlungen verhindern, sondern gerade die effektive Durchführung ermöglichen. Durch die Anmeldung kommen VeranstalterIn und Versammlungsbehörde in Kontakt, so dass Absprachen und Vorbereitungen (z.B. im Hinblick auf die Lenkung des Straßenverkehrs) getroffen werden können.

Das Versammlungsgesetz kennt zwei Begrifflichkeiten für Versammlungen, nämlich Aufzüge (dies sind die „klassischen“ Demonstrationen, bei der die Versammlungsteilnehmer eine festgelegte Route zurücklegen) und Versammlungen im Allgemeinen. Der Aufzug ist hiernach eine besondere Form der Versammlung, rechtlich führt das jedoch nicht zu Unterschieden.

Egal ob es sich um eine Demo, eine stationäre Kundgebung oder eine Kombination aus beidem handelt: Versammlung ist Versammlung, ohne dass hinsichtlich der Art ihrer Durchführung unterschieden würde.

© EPA