Erneut Bewährungsstrafe für Homburger OB gefordert

Vor einem Gerichtsgebäude steht u.a. eine Statue der Justitia. Foto: Stefan Puchner/dpa/Symbolbild

SAARBRÜCKEN. Im Untreue-Prozess gegen den suspendierten Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD) hat die Staatsanwaltschaft am Mittwoch eine Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung gefordert. Der Verteidiger kündigte an, einen Freispruch zu beantragen. Sein Plädoyer war bis zum Mittag noch nicht beendet. Das Urteil in der «Detektiv-Affäre» soll am Mittwoch nächster Woche (27. Januar, 9.00 Uhr) fallen.

Schneidewind (52) war bereits im Februar 2019 vom Landgericht zu 15 Monaten auf Bewährung verurteilt worden, weil er nach Überzeugung der damaligen Kammer Mitarbeiter des Baubetriebshofs überwachen ließ, ohne den Stadtrat zu informieren. Die Detektei hatte der Stadt rund 328 000 Euro in Rechnung gestellt. Der Oberbürgermeister war aber nur zu einer eigenständigen Auftragsvergabe bis 25 000 Euro berechtigt.

Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) vor einem Jahr das Urteil aufgehoben hatte, war das Verfahren vom Landgericht in Saarbrücken ab Ende November neu aufgerollt worden.

© Nachrichtenagentur DAPD

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